Allgemeine Geschäftsbedingungen

und Teilnahmebedingungen der Veranstaltung

Veranstaltung, Datum und Ort der Durchführung:
Take me to the Moon Festival, 9.-12.6.2022 Pfordter See, Schlitz

Veranstalter:
Point of UG, Mühlweg 3, 36355 Grebenhain

Vertreten durch die Geschäftsführer:
Christopher Lenz, Alexander Belz und Sarah Schlitt

1. Allgemeines

1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für oben stehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2 Änderungen und Ergänzungen der AGB’s

Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf der Internetseite www.take-me-to-the-moon.de

1.3 Individuelle Vereinbarungen

Sollten zwischen dem Anbieter und dem Kunden keine individuellen Vereinbarungen getroffen worden sein, die im Übrigen Vorrang vor diesen AGB haben, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur persönlich am Veranstaltungsort möglich. Die Anmeldung erfolgt durch den Kauf eines/der Veranstaltungstickets.

2.2 Ticketkauf

Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Anmeldung abschließen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat. Der Ticketverkauf beginnt am 20.April 2022.

2.3 Zustandekommen des Kaufvertrags

Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung, kommt erst zustande, wenn die bezahlte Ware beim Kunden eingetroffen ist und der Veranstalter die Anmeldung gegenüber dem Teilnehmenden schriftlich bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.

3. Preise

Festivalticket 4 Tage im Vorverkauf = 95 €

Festivalticket an der Festivalkasse = 110 €

Auto/Caravan-Ticket 25,00 €

Personen ab 16 Jahren zahlen den vollen Eintrittspreis. Begleit- und Pflegepersonen von Berechtigten mit Kennzeichen B im Ausweis erhalten freien Zutritt zur Veranstaltung.

3.1

Der unter Punkt 3 genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.

3.3

Beim Betreten des Campinggeländes wird pro Person ein Müllpfand von 5 € erhoben. Die Rückzahlung erfolgt nach der Kontrolle des zugewiesenen Campingplatzes durch ein Mitglied der Festivalcrew

4. Zahlung

4.1 Zahlung über Website

Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig.

4.2. Zahlung per Kreditkarte:

Bei der Zahlung per Kreditkarte (MasterCard, Visa) wird der Teilnehmer beim Zahlungsprozess aufgefordert die Kreditkartendaten einzugeben. Das zugehörige Kreditkartenkonto wird in der Folgezeit in Höhe des Tickets-Betrages belastet.

4.3. Rücklastschriften

Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos,), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter.

Bei einem ungerechtfertigten Chargeback (Rückbelastung) der Kreditkarte werden Bearbeitungskosten in Höhe von 95,00 € berechnet.
Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.

4.4 Zahlungen an der Kasse

Zahlungen an der Kasse am Veranstaltungsort können entweder in bar bzw. per EC -Karte erfolgen. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich

4.5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Anbieters. Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Waren beim Kunden eingetroffen ist. Grundlage hierfür ist die Sendungsbestätigung der Deutschen Post.

4.6 Übertragbarkeit der Tickets

Grundsätzlich kann das erworbene Ticket weiter veräußert werden. Eine personalisierung des Tickets ist nicht vorgesehen. Um einen gewinnorientierten Schwarzmarkthandel zu unterbinden, behält sich der Veranstalter vor, große Mengen von Ticketbestellungen vor der Absendung gegebenenfalls zu überprüfen und einzuschränken. Ein Verkauf an gewerbliche Tickethändler ist untersagt.

4.5 Lieferung und Versandkosten

Die Lieferung (Aufgabe zur Post/Paketdienstleister) erfolgt unverzüglich nach Geldeingang. Anderenfalls unverzüglich nach Übermittlung der Versandbestätigung bzw. Proformarechnung. Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Warenkorb und im Laufe des Bestellvorganges angegeben und sind vom Kunden zu tragen.

6. Widerrufsrecht des Verbrauchers

Widerrufsbelehrung

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Veranstalters gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie den Pflichten gem. § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist als eindeutige (E-Mail, Fax oder Brief) Erklärung zu richten an:

Take me to the Moon Festival,
Point of UG Festival,
Mühlweg 3,
36355 Grebenhain
Telefon +49 6643‐79968‐50
Telefax +46643‐79968‐51
e-mail: info@takeme-to-the-moon.de

Der Kunde kann dafür das Muster-Widerrufsformular auf www.take-me-to-the-moon.de des Anbieters verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312d Abs. 4 Nr.1 und 2 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Veranstaltungstickets (bzw. Veranstaltungsticketcodes), Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind, sowie bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind wie Downloads von Audiodateien, eBooks oder Software.

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder nur teilweise nicht, oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt, beziehungsweise herausgeben werden, muss vom Kunden insoweit Wertersatz geleistet werden.

Für die Verschlechterung der Sache muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es
etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.

Der Kunde hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

7. Leistungen

7.1. Vertragliche Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagenden Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.

7.2. Nichterbringung der Leistung

Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen.

8. Haftung

8.1. Haftungsbeschränkungen des Veranstalters

Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.

Der Veranstalter haftet nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

8.2.

Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für

  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;

  • Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;

  • Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

8.3 Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit, oder Vorsatz des Veranstalters, oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

8.4. Hinweis zum Badeverbot

Die zuständige Behörde hat ein allgemeines Badeverbot am gesamten See in diesem Zeitraum erlassen. Die Badesaison beginnt erst am 03.07. des jeweiligen Jahres. Der Veranstalter ist dazu verpflichtet auf das ausdrückliche Badeverbot vor, nach und während der Veranstaltung hinzuweisen.

9. Durchführung der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und bis spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird.

Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen von Darbietungen und wesentlichen Veranstaltungsinhalten werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus ohne Angabe von wichtigen Gründen stattfinden. Änderungen während des Festivals werden durch Aushänge bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.

9.1 Einschränkungen durch Infektionsschutz

Änderungen in der Art oder Größe der Veranstaltung aufgrund von Infektionsschutz-Auflagen sind jederzeit möglich. Es gelten die jeweils gültigen Richtlinien für Veranstaltungen durch die Hessische Landesregierung oder die zuständigen Behörden.

9.2. Höhere Gewalt/ Absage der Veranstaltung

Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann.

Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

9. 3 Zugangsbeschränkung /Kapazitätsauslastung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor aus Sicherheitsgründen den Zugang zu Bereichen des Festivalgeländes, wie z.B. Bühnen wegen Überfüllung zu beschränken. Hieraus ergeben sich keine Schadensersatzansprüche, da eine genaue Planbarkeit der Besucherströme unmöglich ist.

10. Allgemeine Regeln zur Veranstaltung

10. 1 Einlass /Camping/ Zeiten

Alle Informationen zur Möglichkeit der Anreise und den Öffnungszeiten des Campingplatzes und Festivalgelände sowie die Bühnenspielzeiten werden dem Besucher auf der Website rechtzeitig bekannt gegeben. Die bekanntgegebenen Informationen sind wesentlicher Vertragsbestandteil.

10. 2 Eintrittskarte

Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Festivalbesucher aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren.

In diesem Falle hat der Festivalbesucher nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person oder dem Auftreten des Festivalbesuchers begründet ist.

Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

Der Zutritt zum Festivalgelände wird nur mit einem sogenannten Zugangsnachweis (voraussichtlich elektronisch) gestattet. Dieses erhält der Gast im Tausch gegen eine gültige Eintrittskarte am Einlass.

12. Hausrecht

Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter, der Point of UG., bzw. von durch ihn beauftragte Dritte ausgeübt. Der Veranstalter behält sich vor Personen, die Gewalt ausüben oder durch ihre Äusserungen anderen Schaden zufügen, indem sie sich aggresiv, rassistisch, sexistisch oder homophob verhalten, oder den allgemeinen AGB grob zuwider handeln, von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen und vom Gelände, auch dem Campingbereich, zu verweisen. Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen.

13. Jugendschutz

Auf dem gesamten Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Jede Abgabe von Alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche ist strengstens untersagt.

Kinder und Jugendliche die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben zahlen keinen Eintritt, der Eintritt wird nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gewährt. Eltern haften für ihre Kinder. Jugendliche zahlen den vollen Eintrittspreis ab Vollendung des 16. Lebensjahres.

13.1 Erklärungen Artikel 13

Erziehungsberechtigter = Eltern, bzw. Vormund des Kindes bei Begleitung des Jugendlichen vom Erziehungsberechtigten muss die "Vereinbarung zur besonderen Obacht" rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein.

Sorgeberechtigter = Eltern, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern oder Vormund die Sorgeberechtigung für die Zeit der Veranstaltung übertragen wurde.

Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die "Vereinbarung zur Sorgeberechtigung" rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben.

Der Veranstalter behält sich vor, eine Übertragung des Sorgerechts nicht zu akzeptieren (z. B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde).

13.2. Gesundheitsschutz

Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Festivalveranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr.

Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz. Für Kinder unter 12 Jahre wird Gehörschutz im Bühnenbereich dringend empfohlen.

13.3 Hygienemaßnahmen

Die Besucher sind verpflichtet eigenverantwortlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für einen ausreichenden Hygieneschutz sorge zu tragen. Dazu gehören Nachweise über Impf- bzw. Gensenenstatus, das Einverständnis zu täglichen Testungen mit zugelassenen Selbsttest sowie, das Tragen von Masken in Bereichen wo kein angemessenes Abstandhalten möglich ist. Es gelten die jeweils aktuellen örtlichen Corona-Richtlinien und Bestimmungen. Bei Zuwiderhandlung hat der Veranstalter das Recht, von seinem Hausrecht gemäß Ziffer 12 Gebrauch zu machen.

14. Verhalten auf dem Platz

14.1 Gefährliches Verhalten

Das so genannte Stage diving, crowd surfing, das Klettern auf die Bühne, Traversen oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt. Ein solches Fehlverhalten kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

14.2 Mitführen von Gegenständen

a) Festivalgelände

Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische
Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Nicht-alkoholische Getränke in Tetrapaks und PET Flaschen bis 1 Liter dürfen mitgebracht werden.

Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist gegebenenfalls berechtigt, eine Kontrolle der mitgeführten Habe vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden.

Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann. Nahrung für Kleinkinder und aus nachweislichen gesundheitlichen Gründen notwendige Utensilien sind von den Regelungen unter Punkt 5 ausgenommen.

b) Campinggelände

Es ist untersagt, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen, aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände, wie z.B. Stromerzeuger oder große Stromspeicher…. auf das Campgelände mitzunehmen. Der Ordnungsdienst ist gegebenenfalls berechtigt, eine Kontrolle mit mitgeführten Gegenstände und Fahrzeuge vorzunehmen und deren Entfernung ggf. einzufordern. Der Besucher erklärt sich durch Kartenerwerb damit einverstanden.

Bei Verstoß gegen diese sowie gesetzlich geltende Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall sind Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann. Nahrung für Kleinkinder und aus nachweislich gesundheitlichen Gründen notwendige Utensilien sind von den Regelungen unter Punkt 5 ausgenommen.

14.3 Grillen und Offenes Feuer

Es wird auf dem Festivalgelände eine vom Veranstalter betriebene Feuerstelle geben. Andere Feuerstellen sind nicht erlaubt. Bodengrills sind ebenfalls verboten. Es ist gestattet Grills, die keinen direkten Bodenkontakt haben, zu betreiben, sofern dies nicht durch behördliche Auflagen eingeschränkt wird. Sollte die Waldbrandgefahr aufgrund großer Trockenheit zu groß werden, wird nach Absprache mit der Feuerwehr und dem Ordnungsamt Schlitz eine Feuerverbot (inkl. Grillen) für das gesamte Festivalgelände ausgesprochen.

14.4 Kfz Verkehr auf dem Gelände

Sofern der Besucher das Recht erhält, sein Fahrzeug auf dem Festivalgelände zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr. Für Beschädigung oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Auf dem Campinggelände gilt die StVO, es darf maximal Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

14.5 Gewerbsmäßiger Handel

Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

14.6 Tiere

Hunde dürfen nur angeleint, alle anderen Tiere nicht mit auf das Festivalgelände mitgebracht werden. Auf dem Campinggelände sind Tiere grundsätzlich erlaubt. Im Interesse der Tiere bitten wir jedoch darum, diese zuhause zu lassen.

15. Abgabe von Getränken/ Pfandsystem/Bonkasse

Die Abgabe von Getränken auf dem Festivalgelände erfolgt nur in Plastikbechern, für die Pfand erhoben wird.

Unsere Thekenkräfte sind angewiesen kein Pfand in größerem Umfang von Kindern entgegenzunehmen. An den Bars und Theken kann nur mit den Festivaltoken (sogenannte Moontaler) gezahlt werden. Diese sind auf dem Festivalgelände käuflich zu erwerben. Der Umtausch der Token ist bis Montag 12 Uhr an der Bonkasse möglich, sie behalten ihre Gültigkeit auch Folgeveranstaltungen.

16. Bildrechte/ Datenverarbeitung

16.1 Bild-/Video/-Tonaufnahmen

Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein.

16.2 Datenverarbeitung

Der Veranstalter erhebt im Rahmen der Bestellabwicklung und bei eventueller Anmeldung des Kunden zum Rundbrief (Newsletter) Daten des Kunden. Er beachtet dabei die gesetzlichen Bestimmungen. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung sowie zum Versand des Rundbriefs (Newsletter) erforderlich ist.

16.3 Nutzung der Daten

Die Point of UG wird ohne die Einwilligung des Kunden dessen Daten nicht für Zwecke der Werbung nutzen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website des Anbieters jederzeit in druckbarer Form abrufbar ist. Diese kann u.a. auf der Homepage des Veranstalters aufgerufen werden.

17. Schlussbestimmung

Auf Verträge zwischen der Point Of UG und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

17.1 Gerichtsstand

Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss den Wohnsitz ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmen das Amtsgericht Alsfeld. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht keine Verpflichtung und Bereitschaft.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

Stand 15.04.2022